Jugendförderung für Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis

Wofür kann ich einen Zuschuss bei der AG Sportjugend Rhein Neckar beantragen?

  • Maßnahmen überfachlicher Jugendarbeit (Jugendbegegnungen, Ferienlager, Freizeiten, Wettkämpfe usw.) die mindestens 1 Tag dauern, Höchstalter 21 Jahre.
  • Anschaffung von Großzelten (8 -16 Personen)
  • Lehrgänge auch für Jugendleiter mindestens 3 Stunden (Freizeiten, Trainingslager, Turniere, Wettkämpfe)
  • Bitte beachten: Für den Sportbetrieb, Kauf von Pokalen und Sportgeräten gibt es keine Zuschüsse. Bei Turnieren und Jugendbegegnungen werden nur die auswärtigen Gastmannschaften bezuschusst.
  • Zusätzlich zu den  Zuschussrichtlinien werden im Corona-Jahr weitere Zuschüsse für Projekte gewährt, z.B.
  • Freizeitmaßnahmen, ohne Übernachtung mindestens 3 Std. Programm
  • Wettkämpfe / Turniere auch eintägig
  • Projektförderung: wie zum Beispiel: Spielfeste, Gelände-oder Orts-Rally
  • Inklusionsprojekte
  • Digitale Angebote für Jugendliche und Kinder
  • Digitale Seminare /Ausbildung
  • Präventionsmassnahmen
  • Hard- und Software für die Erstellung digitaler Angebote (Bitte vor Anschaffung Anfrage bei ks.baehr@gmail.com stellen.)
  • Anträge können für den Zeitraum vom 01.Oktober 2020 bis 30. September 2021 gestellt werden. Bei Maßnahmen ohne Übernachtungsbeleg ist ein Programm und Kostenzusammenstellung beizulegen. Weiterhin benötigen wir eine Teilnehmerliste (Name, Alter, Adresse). Betreuer sind ebenfalls mit aufzuführen.

Wer ist berechtigt einen Antrag zu stellen?

Anträge stellen können die Jugendabteilungen der Sportvereine im Rhein-Neckar-Kreis. Bezuschusst werden jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre.

Was muss ich beim Ausfüllen beachten?

  • Es ist nur ein Verwendungsnachweis nach Durchführung der Maßnahme vorzulegen, ein Antrag vorher ist nicht zu stellen.
  • Die Verwendungsnachweise sollen spätestens 4 Wochen nach der Maßnahme vorgelegt werden
  • Maßnahmen im September müssen bis spätestens 1. Oktober abgerechnet sein.
  • Den Verwendungsnachweisen müssen Teilnehmerliste mit Geburtsdatum und Adresse (auch die Betreuer), Beleg über Übernachtung oder Fahrtbeleg beigefügt sein.
  • Bei Anschaffungen (Kauf von Zelten) ist eine Rechnungskopie beizulegen.
  • Verwenden Sie bitte für jede Maßnahme ein gesondertes Formular (Formulare können auch kopiert werden). Der Verwendungsnachweis ist nur einfach einzureichen, nicht benötigte Formulare für kommende Jahre aufbewahren.
  • Wir bitten zu beachten: Bei genauer Anschrift des Vereins ist die Adresse des Vereinsvorsitzenden anzugeben, evtl. auch die Geschäftsstelle des Vereins.
  • Bei Vereinen mit mehreren Abteilungen ist immer die Bankverbindung (IBAN Nummer und BIC Nummer) des Hauptvereins anzugeben.
  • Auf Abteilungs- bzw. Privatkonten kann kein Zuschuss überwiesen werden.
  • Der Antrag ist vom Vorsitzenden und Jugendleiter zu unterschreiben. (Jugendordnung)
  • Der Abrechnungszeitraum geht vom 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres,
  • Die Zuschüsse werden im Herbst (Dezember) an die Vereine ausgezahlt. Sie sind zweckgebunden für die jeweilige Jugendmaßnahme zu verwenden.

AG-Antragsformular_RNK_11-2020 PDF

Teilnehmerliste

 

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